Elternberatung

Eltern erhalten in dieser Beratung Informationen darüber, wie ihre Kinder die Scheidung erleben und wie sie ihr Kind in dieser schwierigen Zeit unterstützen können.

Die Elternberatung § 95 ist für Eltern minderjähriger Kinder, bei einvernehmlicher Scheidung verpflichtend
(Kindschaftsrechtsänderungsgesetz, gültig seit 1.2.2013).

Für ein Kind, dass die Scheidung der Eltern erlebt, zerbricht eine bisher vertraute Welt. Sie verstehen oft nicht, warum Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben. Die neue Situation löst bei Kindern Ängste und
Unsicherheiten aus. Wo werden wir wohnen? Muss ich in eine andere Schule?

Die offenen Fragen der Kinder, zusätzliche finanzielle Sorgen, die Suche nach einer Wohnung, das Aushandeln von Besuchszeiten sind für jedes Paar eine schwierige Zeit.

Diese Beratung ist eine Unterstützung von Vater und Mutter, trotz Enttäuschungen und Kränkungen der letzten Jahre, eine neue Elternbeziehung zu entwickeln. Denn eines steht fest: die Ehe ist zwar zu
Ende doch Vater und Mutter bleiben sie ein Leben lang.

Punkte der Elternberatung nach § 95

Ich bin seit 2013 vom Bundesministerium für Familie und Jugend berechtigt, als Elternberaterin § 95 Familienrecht Abs. 1a AußStrG zu arbeiten.

Erfahrungsgemäß tauchen im Laufe der Zeit noch viele Fragen auf. Sie können gerne detaillierte Fragen im Einzelgespräch mit mir besprechen.